Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Erklärungen zu den AGB von Cavegn Systeme (Schweiz):
Cavegn Systeme
Gellertstrasse 72, 4052 Basel, Schweiz
E-Mail: support@cavegnsysteme.ch Telefon: +41 76 425 07 23
Verantwortlich für diese AGB: Kevin Cavegn
Allgemeine Geschäftsbedingungen
<h2 id="einleitung">Einleitung</h2> Cavegn Systeme (Schweiz) (nachfolgend „Anbieter“ genannt) stellt seinen Kunden diverse digitale Dienstleistungen bereit. Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für alle Angebote und Leistungen des Anbieters gelten. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Anbieters akzeptieren Sie diese AGB. <h2 id="inhaltsverzeichnis">Inhaltsverzeichnis</h2>
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
§ 3 Vertragsabschluss
§ 4 Vergütung
§ 5 Zahlung und Rechnung
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
§ 8 Haftung und Verjährung
§ 9 Laufzeit und Kündigung
§ 10 Urheberrecht
§ 11 Unterlagen des Kunden
§ 12 Vertraulichkeit und Äusserungen
§ 13 Elektronische Kommunikation
§ 14 Datenschutz
§ 15 Schlussbestimmungen
Schlussbemerkung
<h2 id="geltungsbereich">§ 1 Geltungsbereich</h2>
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn der Anbieter fremden Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschliesslich an Unternehmen und gewerbliche Kunden. Natürliche Personen müssen bei Inanspruchnahme der Leistungen im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. Der Kunde sichert zu, dass er Unternehmer ist und die Leistungen des Anbieters ausschließlich zur Ausübung seiner selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzt (z.B. zur Gründung, zum Aufbau oder zur Erweiterung seines Unternehmens).
Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Bestellung des Kunden.
<h2 id="vertragsgegenstand">§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang</h2>
Der konkrete Leistungsumfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im individuellen Angebot oder Vertrag zwischen Anbieter und Kunde. Allgemeine werbliche Aussagen des Anbieters (z.B. auf der Website oder in Broschüren) dienen lediglich der Beschreibung und stellen kein verbindliches Leistungsversprechen dar. Vereinbarte Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter in Schrift- oder Textform bestätigt werden.
Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen durch Implementierung webbasierter Softwarelösungen (Software-as-a-Service, SaaS) sowie zugehörige Beratung, Schulungen und Support. Die Dienstleistungen können über einen festgelegten Zeitraum (Dauerleistungen) oder in einzelnen Terminen/Projektphasen erbracht werden, je nach Vereinbarung.
Der Anbieter ist berechtigt, für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
Aufgrund der Natur von Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen übernimmt der Anbieter keine Garantie für einen bestimmten Erfolg (z.B. das Erreichen bestimmter Umsatzziele oder Kennzahlen beim Kunden). Vereinbarte Leistungsziele stellen keine erfolgsbezogenen Garantien dar, sondern beschreiben lediglich den angestrebten Zweck der Zusammenarbeit.
Sofern zwischen Anbieter und Kunde feste Termine (z.B. Meetings, Workshops oder Telefonkonferenzen) vereinbart wurden, sind diese für beide Seiten verbindlich. Eine einseitige Verschiebung oder Nachholung versäumter Termine durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter ist aus wichtigem Grund an der Leistungserbringung gehindert (z.B. krankheitsbedingt).
Nicht Gegenstand des Vertrages sind Leistungen Dritter, insbesondere externe Softwarelösungen oder Dienste, die der Anbieter dem Kunden lediglich empfiehlt oder für den Kunden im Rahmen der Leistung implementiert. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestellt der Kunde notwendige oder empfohlene Drittsoftware selbst auf eigene Rechnung und schliesst entsprechende Verträge mit Drittanbietern. Diese Verträge mit Drittanbietern sind unabhängig von dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter; die Drittanbieter handeln nicht als Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter tritt beim Abschluss von Verträgen zwischen dem Kunden und Dritten weder als Vertreter noch als Erfüllungsgehilfe auf.
<h2 id="vertragsabschluss">§ 3 Vertragsabschluss</h2>
Die Darstellung und Bewerbung der Dienstleistungen des Anbieters (etwa auf der Webseite oder in Angeboten) stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt zustande, sobald beide Parteien übereinstimmende Willenserklärungen zum Vertragsschluss abgeben. Hierfür ist keine besondere Form erforderlich. Der Vertrag kann somit beispielsweise mündlich in einer Videokonferenz oder telefonisch, schriftlich per Brief oder Fax oder durch Austausch von Erklärungen in Textform (z.B. per E-Mail oder Chat-Nachricht) geschlossen werden. Bestätigt der Kunde ein vom Anbieter übermitteltes Angebot (z.B. per E-Mail oder Messenger) ausdrücklich, so stellt diese Bestätigung ein bindendes Angebot des Kunden dar. Der Anbieter kann dieses Angebot annehmen, indem er dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt oder – falls vorgesehen – Zugangsdaten zu einer vom Anbieter bereitgestellten Online-Plattform zur Verfügung stellt.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter Telefonate, Videokonferenzen oder Chatgespräche, die dem Vertragsschluss dienen, zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf, sofern der Kunde dem nicht vorab ausdrücklich widerspricht. In einer Video- oder Telefonkonferenz kann der Vertrag auch mündlich im Gespräch geschlossen werden, sofern beide Seiten sich einig sind.
Sofern der Anbieter dem Kunden ein schriftliches oder elektronisches Vertragsangebot unterbreitet, das der Kunde anschliessend bestätigt, ist diese Bestätigung für den Kunden verbindlich. In diesem Fall kommt der Vertrag erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande (etwa durch Bestätigung in Textform oder durch die Übersendung von Zugangsdaten zu einem Kundenportal).
<h2 id="vergütung">§ 4 Vergütung</h2>
Die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern eine solche anfällt.
Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen auf die Vergütung sowie Auslagenersatz zu verlangen. Er kann die Aufnahme bzw. Fortführung seiner Leistungserbringung davon abhängig machen, dass fällige Vorschüsse oder bereits in Rechnung gestellte Beträge vollständig beglichen sind.
Nehmen mehrere Kunden gemeinsam Leistungen des Anbieters im Rahmen desselben Projekts in Anspruch (z.B. gemeinsame Auftraggeber), so haften diese als Gesamtschuldner für die Vergütung. Der Anbieter kann die Zahlung der vollen Vergütung von jedem einzelnen dieser Kunden verlangen, bis die Gesamtforderung erfüllt ist.
<h2 id="zahlung">§ 5 Zahlung und Rechnung</h2>
Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Vergütung sofort nach Vertragsschluss in voller Höhe fällig. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen oder Ratenplänen sind diese jeweils im Voraus zu Beginn des definierten Leistungszeitraums zu entrichten. Der Anbieter kann dem Kunden elektronische Rechnungen ausstellen, denen die vereinbarte Vergütung zu entnehmen ist.
Die Zahlungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgen in der Regel per SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde wird dem Anbieter bei Vertragsschluss eine gültige IBAN-Bankverbindung mitteilen. Mit Vertragsschluss erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat, das den Anbieter berechtigt, fällige Rechnungsbeträge vom angegebenen Konto des Kunden einzuziehen. Der Anbieter wird den Kunden vor der Belastung des Kontos über Zeitpunkt und Höhe der Abbuchung informieren (sog. Pre-Notification). Diese Vorabinformation kann formfrei erfolgen (z.B. durch Angabe in der Rechnung, per E-Mail oder Hinweis in einem Kundenportal) und erfolgt spätestens einen Geschäftstag vor der Abbuchung. Eine vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftgenehmigung gilt bis auf Widerruf auch für künftige Vertragsverhältnisse zwischen Anbieter und Kunde. Der Anbieter behält sich vor, in Einzelfällen ein schriftliches SEPA-Mandat vom Kunden einzuholen; ein entsprechendes Formular wird dem Kunden gegebenenfalls zur Verfügung gestellt.
Rücklastschriften: Kann eine fällige Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden (etwa mangels Deckung oder falscher Kontodaten) und wird der Betrag zurückgebucht, so hat der Kunde den ausstehenden Betrag innerhalb von 5 Werktagen nach der Rückbuchung manuell zu überweisen. Etwaige dem Anbieter durch die Rücklastschrift entstehende Kosten sind vom Kunden zu erstatten, sofern der Kunde die Rückbuchung zu vertreten hat.
Der Anbieter ist berechtigt, Zahlungen auch über externe Zahlungsdienstleister abzuwickeln (z.B. Kreditkartenzahlungen oder Online-Payment-Anbieter). In diesem Fall gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Entstehen dem Anbieter Schäden oder Kosten dadurch, dass der Kunde gegenüber dem Zahlungsdienstleister unberechtigte Einwendungen gegen eine Zahlung erhebt oder in Verzug gerät, so hat der Kunde dem Anbieter diesen Schaden gemäß den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zu ersetzen (es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden daran).
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist für den Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden. Umgekehrt kann auch der Anbieter nur mit von dem Kunden anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
<h2 id="mitwirkung">§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden</h2>
Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg der Dienstleistung wesentlich von seiner eigenen Mitwirkung abhängig ist. Er verpflichtet sich daher, den Anbieter proaktiv und umfassend zu unterstützen. Insbesondere wird der Kunde alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für solche Informationen und Umstände, die erst während der Vertragsdurchführung bekannt werden oder auftreten.
Dem Kunden obliegt es, alle für die Zusammenarbeit erforderlichen Entscheidungen zeitnah zu treffen und eventuelle Zustimmungen Dritter (z.B. Genehmigungen innerhalb seines Unternehmens) einzuholen. Verzögert der Kunde Entscheidungen oder Rückmeldungen, kann sich die geplante Leistungserbringung entsprechend verschieben.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Erfolg der vereinbarten Massnahmen regelmässig von der Inanspruchnahme zusätzlicher Drittleistungen (insbesondere der Buchung von Software- oder Cloud-Diensten) abhängt. Lehnt der Kunde nach Vertragsschluss den Einsatz empfohlener externer Lösungen ab, trägt er das Risiko, dass die gesetzten Ziele eventuell nicht erreicht werden können. Ein solcher Umstand liegt ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder treten andere vom Kunden zu vertretende Umstände ein, die den Anbieter an der fristgerechten Erbringung der Leistung hindern, verschieben sich vereinbarte Zeitpläne und Meilensteine entsprechend. Holt der Kunde eine fällige Mitwirkungspflicht trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zeitlich entsprechend zu verlängern oder – falls eine Verlängerung nicht sachgerecht ist – Schadensersatz wegen Verzugs zu verlangen. Zusätzlich vom Kunden verursachte Aufwände oder Kosten (z.B. zusätzliche Reisen, Wartezeiten) kann der Anbieter dem Kunden in Rechnung stellen. Gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere wegen Annahmeverzugs des Kunden, bleiben unberührt.
Der Kunde ist verantwortlich dafür, auf eigene Kosten einen technischen Zugang (Internetanschluss, aktuelle Browser-Software, Hardware etc.) bereitzustellen, der dem Stand der Technik entspricht und die Nutzung der Online-Dienste des Anbieters ermöglicht.
Soweit der Anbieter dem Kunden geschützte Zugangsbereiche (z.B. ein Online-Portal oder Accounts für Software) bereitstellt, ist der Kunde verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Benutzername und Passwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff unberechtigter Personen zu verhindern. Im Falle von Online-Meetings oder Videokonferenzen mit dem Anbieter darf der Kunde nicht mit verschleierter Identität (z.B. über anonyme Proxy-Verbindungen) teilnehmen. Der Anbieter ist berechtigt, Zugriffe auf seine Systeme zum Schutz vor Missbrauch zu protokollieren und bei Verdacht auf unbefugte Nutzung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
<h2 id="zurückbehaltungsrecht">§ 7 Zurückbehaltungsrecht</h2>
Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis alle fälligen Beträge beglichen sind. Das bedeutet, der Anbieter kann die Fortführung der Arbeiten oder die Bereitstellung weiterer Ergebnisse verweigern, solange der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand ist.
Dem Anbieter steht außerdem ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen oder Daten des Kunden zu, die dieser dem Anbieter zum Zweck der Leistungserbringung überlassen hat, bis der Kunde alle fälligen Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag erfüllt hat. Dieses Zurückbehaltungsrecht darf jedoch nicht in einer Weise ausgeübt werden, dass dem Kunden ein unverhältnismässiger Nachteil entsteht, der auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anbieters unzumutbar wäre.
<h2 id="haftung">§ 8 Haftung und Verjährung</h2>
Der Anbieter haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder auf Arglist (Vorspiegelung falscher Tatsachen) durch den Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, beispielsweise dem Produktehaftpflichtgesetz.
Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter – sofern sie nicht unter die vorstehend genannten Kategorien fallen – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ausser in den in den vorstehenden Absätzen geregelten Fällen haftet der Anbieter nicht für Datenverluste oder Programmfehler, die der Kunde zu vertreten hat. Für einen etwaigen Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemässer, regelmässiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
Eine weitergehende Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen gemäss den vorstehenden Regelungen gelten jedoch nicht, soweit der Anbieter zwingend gesetzlich haftet oder bestimmte Garantien ausdrücklich übernommen hat.
Die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter beträgt ein Jahr ab dem gesetzlich vorgesehenen Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei Ansprüchen wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, bei Personenschäden oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
<h2 id="laufzeit">§ 9 Laufzeit und Kündigung</h2>
Verträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit (z.B. zeitlich befristete Dienstleistungsverträge oder Abonnements) können vom Kunden vor Ablauf der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Eine Stornierung oder vorzeitige Vertragsauflösung durch den Kunden ist – abgesehen von gesetzlichen Rechten zur ausserordentlichen Kündigung – ausgeschlossen. Auch ein etwaiges vertraglich eingeräumtes Recht zur freien Kündigung ist während der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen.
Das gesetzliche Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen und die Leistungserbringung einzustellen, wenn der Kunde bei Ratenzahlungsvereinbarungen oder laufzeitgebundenen Verträgen mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug gerät. In diesem Fall ist der Anbieter befugt, die gesamte noch offene Vergütung, die bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit fällig geworden wäre, als Schadensersatz geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Soweit gesetzlich ein Abzug ersparter Aufwendungen berücksichtigt werden muss, wird dieser pauschal mit 10% der ausstehenden Vergütung angesetzt, es sei denn, eine der Parteien weist einen abweichenden tatsächlichen Wert nach.
Bei Verträgen mit vereinbarter fester Laufzeit endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Ende der Laufzeit ist – vorbehaltlich einer ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – nicht möglich.
Ist im Vertrag eine automatische Verlängerung vorgesehen (z.B. bei Abonnements oder Wartungsverträgen), so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit jeweils um denselben Zeitraum (in der Regel ein weiteres Jahr), sofern nicht einer der Vertragspartner vorher mit der vereinbarten Frist – mindestens jedoch 2 Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragsperiode – in Schriftform kündigt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beim Vertragspartner massgeblich.
<h2 id="urheberrecht">§ 10 Urheberrecht</h2>
Alle Arbeitsresultate, die der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellt oder dem Kunden zur Verfügung stellt – insbesondere schriftliche Dokumentationen, Konzepte, Präsentationen, Grafiken, Software (Quellcode und ausführbare Programme), Skripte, Fotografien, Designs und sonstige Materialien – verbleiben im geistigen Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich sämtliche urheberrechtlichen, markenrechtlichen und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an diesen Arbeitsergebnissen vor. Der Kunde erkennt diese ausschliesslichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob im Einzelfall ein gesetzlicher Schutz (etwa nach Urheberrecht oder Designrecht) besteht oder nicht.
Der Kunde erhält – soweit für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich – an den vom Anbieter gelieferten Arbeitsergebnissen ein einfaches (nicht exklusives) Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Dauer der Vertragsbeziehung beschränkt und tritt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung in Kraft (aufschiebende Bedingung). Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse des Anbieters nur für die vertraglich vorgesehenen eigenen Zwecke einsetzen. Eine Bearbeitung, Veränderung oder Weiterentwicklung der vom Anbieter gelieferten Arbeitsergebnisse ist dem Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet, sofern die Ergebnisse urheberrechtlich geschützt sind. Ohne eine solche Zustimmung ist insbesondere eine eigenmächtige Änderung und anschliessende wirtschaftliche Verwertung (Weiterverkauf, Unterlizenzierung etc.) unzulässig.
Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen oder Unterlagen des Anbieters an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Anbieters erlaubt, sofern sich nicht bereits aus dem Vertragszweck die Zustimmung zur Weitergabe ergibt (beispielsweise das gemeinsam erarbeitete Ergebnis, das an einen externen Implementierungspartner weitergegeben werden muss). Der Anbieter wird eine solche Zustimmung nicht unbillig verweigern.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses enden alle dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an den vom Anbieter erstellten Ergebnissen, sofern nicht individuell etwas Abweichendes vereinbart wurde. Der Anbieter kann in diesem Zusammenhang vom Kunden die Rückgabe oder Löschung aller zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse und vertraulichen Unterlagen verlangen und etwaige Zugangsberechtigungen (z.B. zu Online-Tools oder Plattformen) sperren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden bleiben unberührt.
<h2 id="kundenunterlagen">§ 11 Unterlagen des Kunden</h2>
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang gehört. Er darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Kunden gemachten Angaben und übergebenen Dokumente sachlich richtig, vollständig und aktuell sind.
Der Kunde versichert, dass sämtliche dem Anbieter zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Datensammlungen) frei von Rechten Dritter sind, bzw. dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte oder Einwilligungen verfügt. Sollte der Kunde dem Anbieter Materialien übergeben, an denen Dritte Rechte geltend machen können, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter hieraus auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten) im Falle einer Inanspruchnahme des Anbieters.
Nach Abschluss des Projekts und vollständiger Begleichung aller Vergütungsansprüche des Anbieters kann der Kunde die Herausgabe aller Unterlagen verlangen, die er dem Anbieter im Rahmen des Vertrags übergeben hat. Der Anbieter wird diesem Verlangen nachkommen und dem Kunden sämtliche entsprechenden Dokumente und Datenträger zurückgeben, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart wurde. Ausgenommen von der Rückgabepflicht sind Schriftwechsel zwischen Anbieter und Kunde sowie Unterlagen, die der Kunde bereits im Original oder als Kopie besitzt. Der Anbieter ist berechtigt, von den zurückgegebenen Unterlagen eigene Sicherheitskopien anzufertigen und diese zu internen Dokumentationszwecken aufzubewahren.
Nach Beendigung des Vertrags haben beide Vertragsparteien das Recht, die jeweils von der anderen Partei erhaltenen Unterlagen und Daten nach eigenem Ermessen entweder zurückzugeben oder – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – zu vernichten. Handelt es sich bei den Unterlagen um Originale, wird die Partei, die die Vernichtung beabsichtigt, zuvor die Zustimmung der anderen Vertragspartei einholen.
Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Anbieters für Unterlagen des Kunden (etwa nach steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, ohne gesetzliche Verpflichtung Unterlagen des Kunden nach Vertragsende aufzubewahren.
<h2 id="vertraulichkeit">§ 12 Vertraulichkeit und Äußerungen</h2>
Beide Parteien verpflichten sich, Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen zu bewahren, die ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages über den jeweils anderen bekannt werden. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Geschäftsstrategien, Planungen, technische Informationen und alle sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Gesetzliche Auskunftspflichten oder behördliche Anordnungen, die eine Offenlegung verlangen, bleiben unberührt; in einem solchen Fall wird die offenlegende Partei die andere Partei – soweit zulässig – vorab informieren.
Nimmt der Kunde an Besprechungen, Schulungen oder Online-Konferenzen teil, an denen neben dem Anbieter auch weitere Kunden oder Dritte beteiligt sind (z.B. Gruppencoachings, Webinare oder Workshops), so ist er ebenfalls verpflichtet, über sämtliche dort diskutierten Inhalte gegenüber Außenstehenden Stillschweigen zu bewahren. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Informationen, die in solchen Runden ausgetauscht werden, ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, die üblichen Netiquette-Regeln einzuhalten, anderen Teilnehmern mit Respekt zu begegnen und keine vertraulichen Unternehmensinformationen oder Betriebsgeheimnisse preiszugeben. Dies gilt insbesondere für etwaige vom Anbieter organisierte Online-Communities oder Gruppen (z.B. geschlossene Foren oder Social-Media-Gruppen für Kunden). Verstösst der Kunde wiederholt und schuldhaft gegen diese Vertraulichkeits- oder Verhaltenspflichten, kann der Anbieter den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von weiteren Teilnahme-Möglichkeiten ausschliessen. Etwaige vertragliche Hauptpflichten des Kunden (insbesondere Zahlungsverpflichtungen) bleiben in diesem Fall unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, den Namen sowie das Firmenlogo des Kunden als Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst beispielsweise die Nennung des Kunden auf der Webseite des Anbieters oder in Präsentationen als Referenzkunde. Der Anbieter darf ausserdem über die erbrachten Leistungen in allgemeiner Form öffentlich berichten (z.B. im Rahmen von Fallstudien oder Beiträgen auf Social-Media-Kanälen), sofern dabei keine vertraulichen Details oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden ohne dessen Einwilligung offenbart werden. Diese Nennung als Referenz kann der Anbieter auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiterhin vornehmen, solange der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
Die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht gegenüber denjenigen Banken oder Finanzierern des Kunden, die den Kunden finanzieren oder kreditieren, sofern und soweit die Offenlegung dieser Informationen für übliche Bankgeschäfte erforderlich ist. In einem solchen Fall wird der Anbieter nur die nötigsten Informationen weitergeben.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, einander in der Öffentlichkeit wohlwollend und respektvoll zu behandeln. Ungeachtet etwaiger Meinungsverschiedenheiten werden sich beide Parteien – soweit sie sich überhaupt öffentlich über die andere Partei äussern – sachlich und wertschätzend über die jeweils andere Seite sowie deren Leistungen äussern. Unzulässig sind insbesondere die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik. Der Anbieter behält sich vor, rechtswidrige oder rufschädigende Äusserungen über sich selbst oder seine Dienstleistungen, gleich durch wen, gegebenenfalls rechtlich zu verfolgen und Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
<h2 id="elektronische-kommunikation">§ 13 Elektronische Kommunikation</h2>
Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann neben dem klassischen Postweg auch elektronisch (per E-Mail, Messenger-Dienste oder Videokonferenz) erfolgen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter ihm vertragsrelevante Informationen und Unterlagen auf elektronischem Wege übermittelt. Sollte der Kunde bestimmte Kommunikationswege ausschließen wollen oder besondere Sicherheitsanforderungen (z.B. Verschlüsselung von E-Mails) wünschen, wird er den Anbieter hierüber schriftlich oder in Textform informieren, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können.
Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen und andere abrechnungsrelevante Dokumente elektronisch (insbesondere per E-Mail oder Download-Link) an den Kunden zu übermitteln. Der Kunde willigt in den Empfang elektronischer Rechnungen ausdrücklich ein. Elektronische Rechnungen gelten im gleichen Masse als zugegangen wie Rechnungen auf Papier.
<h2 id="datenschutz">§ 14 Datenschutz</h2>
Der Anbieter beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie – soweit einschlägig – die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte erfolgt ohne Einwilligung des Kunden nicht, es sei denn, sie ist gesetzlich erlaubt oder zur Vertragserfüllung erforderlich (z.B. Weitergabe von Daten an einen eingesetzten Subunternehmer oder Zahlungsdienstleister).
Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Nutzer sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters aufgeführt, die auf der Webseite des Anbieters abrufbar ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verwendung seiner erforderlichen persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung einverstanden. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Daten der Kunden vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Nach Abschluss der vertraglichen Leistungen bzw. bei Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis für die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. aus steuerlichen Gründen) bestehen.
<h2 id="schlusstbestimmungen">§ 15 Schlussbestimmungen</h2>
Die Vertragssprache und sämtliche Kommunikation im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Verträge und diese AGB unterliegen dem schweizerischen Recht. Die Anwendung internationalen Kaufrechts (UN-Kaufrecht/CISG) sowie allfälliger kollisionsrechtlicher Bestimmungen wird – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
Erfüllungsort und (sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschliessliche Gerichtsstände (insbesondere zugunsten von Verbrauchern) bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: April 2025
<h2 id="schlusbemerkung">Schlussbemerkung</h2>
Die Firma "Cavegn Systeme" (Schweiz) behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen oder zu aktualisieren. Änderungen treten in Kraft, sobald die überarbeitete Fassung auf dieser Webseite veröffentlicht wurde. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Nutzung gültige Fassung der AGB.
Falls Sie Fragen zu unseren AGB haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Sie erreichen uns per E-Mail unter support@cavegnsysteme.ch oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite. Wir helfen Ihnen gerne weiter.